(1) Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers elektronisch zu übermitteln (§ 14 Abs. 1 Satz 7 UStG) Abschnitt 4.14.4. UStAE - Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberufe UStAE - Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberuf Normtyp: Verwaltungsvorschrift Abschnitt 14.4. UStAE - Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen (1) Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers elektronisch zu übermitteln (§ 14 Abs. 1 Satz 7 UStG) (1) Die Tätigkeit als Heilpraktiker im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG ist die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde am Menschen - ausgenommen Zahnheilkunde - durch den Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes Während Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG aus einer Gesamtheit von ärztlichen Heilbehandlungen in Einrichtungen mit sozialer Zweckbestimmung bestehen, ist § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG auf Leistungen anzuwenden, die außerhalb von Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen im Rahmen eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Behandelndem, z. B. in Praxisräumen des Behandelnden, in der Wohnung des Patienten oder an einem anderen Ort erbracht werden (vgl
4.14.4. Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberuf Länder werden die Abschnitte 4.14.1 und 4.14.4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom 1. Oktober 2010 (BStBl I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 3. April 2012 - IV D 2 - S 7100/07/10027 (2011/0282652) -, BStBl I, S. 486, geändert worden ist, wie folgt geändert: Seite 2 : 1. Abschnitt 4.14.1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 werden die folgenden Sätze 5 bis 9. (1) Als eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG verbundene Umsätze sind Leistungen anzusehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen (vgl (1) § 14 Abs. 4 und § 14a UStG gelten nur für Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere Leistungsempfänger, die in § 14a UStG bezeichnet sind
Hier finden Sie Informationen zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Die Tabelle enthält den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 und BMF-Schreiben, die den Erlass ändern Abschnitt 4.14.4 Abs. 6 und 7). (3) 1 Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG zeichnen sich dadurch aus, dass sie in Einrichtungen mit sozialer Zweckbestimmung, wie der des Schutzes der menschlichen Gesundheit, erbracht werden
1. führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen; 2. 1führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. 2Soweit er. UStAE 4.14.1. Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung Zu § 4 Nr. 14 UStG Anwendungsbereich (1) 1 Kriterium für die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von § 4 Nr. 14 Buchstabe a und Buchstabe b UStG ist weniger die Art der Leistung als vielmehr der Ort ihrer Erbringung
Änderung des UStAE. Die Finanzverwaltung nimmt Bezug auf diese Entwicklungen und ändert den UStAE. So wird in Abschn. 4.14.4 Abs. 11 Satz 1 Br. 14 ergänzt: Apothekerinnen und Apotheker, die im Rahmen des Modellvorhabens nach § 132j SGB V Grippeschutzimpfungen durchführen, oder die nach § 5 Abs. 10 Satz 2 Nr. 2 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung Substitutionsmittel dem Patienten. (1) 1 Tätigkeit als Zahnarzt im Sinne von § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG ist die Ausübung der Zahnheilkunde unter der Berufsbezeichnung Zahnarzt oder Zahnärztin. 2 Als Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaftliche Kenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten anzusehen. 3 Ausübung der Zahnheilkunde ist auch der Einsatz einer intraoralen Videokamera eines CEREC-Gerätes für diagnostische Zwecke Abschnitt 4.14.4. UStAE, Tätigkeit als Heilpraktiker, Physio... zur schnellen Seitennavigation. Schriftgröße klein a Schriftgröße mittel a Schriftgröße groß a. Startseite.
Gegenüber der Entwurfsfassung vom 1.2.2012 findet sich nunmehr in Abschn. 14.4 Abs. 3 Satz 4 UStAE eine Erläuterung, was unter Lesbarkeit einer Rechnung zu verstehen ist: Eine Rechnung gilt als lesbar, wenn sie für das menschliche Auge lesbar ist; Rechnungsdaten, die per EDI-Nachrichten, XML-Nachrichten oder anderen strukturierten elektronischen Nachrichtenformen übermittelt werden. Mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbunden i.S.d. § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 1 UStG (s.u. sowie Abschn. 4.14.6 Abs. 1 und 2 UStAE) ist die gesamte Krankenhausbehandlung und damit auch die medizinische Betreuung und Pflege und nicht nur die Unterbringung und Verpflegung der Patienten im Krankenhaus. Ein Krankenhaus übt auch keine Tätigkeit als Arzt i.S.d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus. Es genügt aber auch, dass die Beteiligten diese Verfahrensweise tatsächlich praktizieren und damit stillschweigend billigen (Abschn. 14.4 Abs. 1 UStAE). Der Rechnungsaussteller ist - vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Übermittlung der Rechnung - frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er elektronische Rechnungen übermittelt (z.B. per E-Mail)
Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 2. Juli 2012 - IV D 2 - S 7287-a/09/10004:003 (BStBl 2012 I S. 726) - sowie aus Abschnitt 14.4 UStAE. 16. Welche Aufbewahrungspflichten sind zu beachten A 14.4 Abs. 2 UStAE. IV. Rechnungsausstellung Eine Rechnung kann durch den leistenden Unternehmer selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, der im Namen und für Rechnung des Unternehmers abrech-net (§ 14 Abs. 2 S. 4 UStG), ausgestellt werden. Der Leistungsempfänger kann nicht Dritter sein. Bedient sich der leistende Unternehmer zur. Abschnitt 14.11 Abs. 2 UStAE), es jedoch in. Durch die Anpassung des UStAE wird dies jetzt auch bundesweit einheitlich geregelt. Soweit keine Steuerbefreiung für die Anschlussbehandlung vorliegt, kann die Leistung dann aber unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden. Eine Klarstellung erfolgt auch noch durch Erweiterung des Abschn. 4.14.4 Abs. 12a UStAE: Medizinisch indizierte. Aktuelle Buch-Tipps und Rezensionen. Alle Bücher natürlich versandkostenfre 14.4 Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen; 14.5 Pflichtangaben in der Rechnung; 14.6 Rechnungen über Kleinbeträge; 14.7 Fahrausweise als Rechnungen; 14.8 Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von Anzahlungen; 14.9 Rechnungserteilung bei verbilligten Leistungen (§ 10 Abs. 5 UStG) 14.10 Rechnungserteilung in Einzelfälle
Für Leistungen aus der Tätigkeit von Gesundheitsfachberufen kommt die Steuerbefreiung grundsätzlich nur in Betracht, wenn sie aufgrund ärztlicher Verordnung bzw. einer Verordnung eines Heilpraktikers oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden Die OFD weist darauf hin, dass im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) exemplarisch Berufe genannt sind, die als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten anerkannt werden, darunter staatlich anerkannte Sprachtherapeuten, sowie Ergotherapeuten und Logopäden mit entsprechender Berufserlaubnis (Abschn. 4.14.4 Abs. 11 UStAE) Denn nach Abschn. 14.4 Abs. 2 Satz 3 UStAE sind z.B. per E-Mail (ggf. mit Bilddatei- oder Textdokumentanhang) oder De-Mail, per Computer-Fax oder Faxserver oder per Web-Download übermittelte Rechnungen anerkannt. Vorausgesetzt wird hierbei allerdings ein innerbetriebliches Kontrollverfahren (sog. dritter Weg), mit dem ein verlässlicher Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung herzustellen. Online-Fahrausweise: Für den Sonderfall der Online-Fahrausweise, zu denen auch Online-Flugtickets gehören, ist nach Abschnitt 14.4 Abs. 11 UStAE i.V.m. Abschnitt 15.5 Abs. 9 UStAE der Vorsteuerabzug nicht zu beanstanden, wenn der Fahrausweis im Online-Verfahren abgerufen wird und die Belastung auf einem Kunden- oder Kreditkartenkonto erfolgt. Zusätzlich hat der Rechnungsempfänger einen. § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG verlangt die fortlaufende Nummerierung der Rechnungen durch eine oder mehrere Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller nur einmalig vergeben werden dürfen. Die Rechnungsnummer soll sicherstellen, dass es sich bei der Rechnung um ein einmaliges Dokument handelt
Abschnitt 14.4 Abs. 11 UStAE Die Regelungen in Abschnitt 14.4 Abs. 11 UStAE hinsichtlich des nicht zu beanstandenden Vorsteuerabzugs bei Fahrausweisen im Onlineverfahren entsprechen zwar den bisherigen Ausführungen des Abschnitts 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 UStAE (a.F.) Im A 4.14.4 UStAE wird erläutert, was die Tätigkeit z.B. eines Physiotherapeuten umfasst. Ähnliche heilberufliche Tätigkeit (A 4.14.4 Abs. 6 ff. USTAE) Eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn der zu beurteilende Beruf dem typischen Bild der Katalogberufe (z.B. Arzt) in seinen wesentlichen Merkmalen enstpricht (1) 1 Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. 2 Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb.
Abschn. 4.14.4 Abs. 4 UStAE). Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i. S. des § 20 SGB V, die keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, weil sie lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern sollen, sind keine Heilbehandlungen (vgl. Abschn. 4.14.4 Abs. 5 Nr. 10 UStAE) 1. a) die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7), b) 1 die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a) nicht nachgekommen ist oder soweit er diese im Hinblick auf die jeweilige Lieferung unrichtig oder unvollständig abgegeben hat. 2§ 18a. Gemäß Abschn. 14.4 Abs. 6 Satz 4 UStAE ist eine inhaltlich zutreffende Rechnung, insbesondere hinsichtlich - der richtigen Bezeichnung der Leistung, - der richtigen Bezeichnung des Leistenden, - der richtigen Berechnung des Entgelts, - der richtigen Bezeichnung des Zahlungsempfängers, ausreichend, um darauf zu schließen, dass bei der Übermittlung keine Fehler vorgekommen sind.
Unter welchen Voraussetzungen Angehörige von im Gesetz nicht ausdrücklich genannten Berufsgruppen diese Befähigung aufweisen, ist in A 4.14.4 des UStAE - aus Sicht der Finanzverwaltung - ausführlich festgelegt. Zudem sind Leistungen nur steuerfrei, wenn es sich um Heilbehandlungen handelt. Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH sind Heilbehandlungen Tätigkeiten, die dem Zweck der. UStAE 2010 14.4. (Zu § 14 UStG (§§ 31 bis 34 UStDV)) Zu § 14 UStG (§§ 31 bis 34 UStDV) 14.4. Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen. Nichtamtlicher Hinweis: Diese Fassung des Anwendungserlasses ist grundsätzlich auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2017 ausgeführt werden bzw. auf Sachverhalte, die ab dem 1. 1. 2018 verwirklicht werden. Soweit sich abweichende. In Abschn. 4.14.4 Abs. 6 Satz 6 UStAE wird für die Definition der ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit klargestellt, dass es nicht auf die ertragsteuerliche Auslegung des § 18 EStG ankommt, da die Begriffe im Umsatzsteuerrecht nach der MwStSystRL auszulegen sind. Weiterhin wird in Abschn. 4.14.4 Abs. 9a UStAE festgestellt, dass der berufliche Befähigungsnachweis sich auch aus dem. Vollzitat: Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 434), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21 14.4 Erweiterung des § 13b UStG ab 1.10.2014 14.5 Erweiterung des § 13b UStG ab 1.1.2015 14.6 Erweiterung des § 13b UStG ab 6.11.2015 15 Literaturhinweise 16 Verwandte Lexikonartikel. 1. Zeitlicher Anwendungsbereich und Anwendungsregelungen. Durch Art. 18 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetzes 2001 - StÄndG 2001 - BStBl I 2002, 4) ist.
Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte Entwurfsfassung soll erläutern, wie die neuen seit 1.7.2011 geltenden Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung (siehe u.a. hier) aus - vor allem - umsatzsteuerlicher Sicht zu verstehen sind. Die gute Nachricht vorweg: Es wird umsatzsteuerlich zu einer Liberalisierung und spürbaren Erleichterung der Regelanwendungen bei. April 2021 ausgeführt werden, wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen abweichend von Abschnitt 4.14.4 Abs. 11 Nr. 14 UStAE umsatzsteuerpflichtig behandelt (1) 1Hat der Unternehmer seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte, von der aus der Umsatz ausgeführt wird, oder in Ermangelung eines Sitzes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und führt er einen Umsatz in einem anderen Mitgliedstaat aus, an dem eine Betriebsstätte in diesem Mitgliedstaat nicht beteiligt ist, so ist er zur Ausstellung einer Rechnung mit.
(4) Verwendet der Unternehmer einen für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstand oder eine von ihm in Anspruch genommene sonstige Leistung nur zum Teil zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so ist der Teil der jeweiligen Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, der den zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führenden. L 77, 1; Abschn. 3a.2 Abs. 3, 4 und 6 UStAE). Mit Beschluss vom 14.4.2010 (V B 157/08, BFH/NV 2010, 1315, LEXinform 5905524) stellt der BFH fest, dass der Begriff der Betriebsstätte mit dem in Art. 44 MwStSystRL bezeichneten Begriff der festen Niederlassung übereinstimmt. Zum Leistungsort bei Leistungen an Domizilgesellschaften s. die Vfg. der OFD Karlsruhe vom 25.9.2012 (S 7117, UR 2013. (1) 1 Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes geforderten Angaben insgesamt ergeben. 2 In einem dieser Dokumente sind das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag jeweils zusammengefasst anzugeben und alle anderen Dokumente zu bezeichnen, aus denen sich die übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes ergeben. 3 Die Angaben müssen leicht und eindeutig nachprüfbar sein Abschnitt 14.11 Abs.2 UStAE), es jedoch in diesem speziellen Punkt für unbedenklich gehalten werde, wenn der Empfänger das Lieferdatum anhand der sonstigen Geschäftsunterlagen (z.B. des Lieferscheins) ergänzt oder nachweist (vgl. Abschnitt 15.11 Abs.2 UStAE). In Fällen, in denen der Zeitpunkt nicht feststeht, etwa bei einer Rechnung über Voraus- oder Anzahlungen, ist eine Angabe. A 14.4 Abs.10 UStAE sowie zum Online-Fahrausweis A 14.4 Abs.11 UStAE. Verpflichtung bzw. Berechtigung des ausführenden Unternehmers zum Ausstellen einer Rechnung Verpflichtung stpfl. Werklieferung oder so. Leistung im Zusammenhang mit Grundstück § 14 Abs.2 S.1 Nr.1 UStG (innerhalb 6 Monate) Beachte: § 14b Abs.1 S.5 UStG Berechtigung für alle anderen als in Nr.1 genannten Leistungen § 14.
UStAE 14.3. Rechnung in Form der Gutschrift Zu § 14 UStG (§§ 31 bis 34 UStDV) (1) 1 Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). 2 Eine Gutschrift kann auch durch juristische Personen, die nicht Unternehmer sind, ausgestellt werden. 3 Der Leistungsempfänger kann mit der Ausstellung einer Gutschrift auch einen Dritten. Abschnitt 14.4 Abs. 2 UStAE In Abschnitt 14.4 Abs. 2 UStAE sind als Beispiele zur Übermittlung einer elektronischen Rechnung unter anderem das Computer-Fax sowie der Faxserver aufgeführt. Im Frage-Antwort-Katalog vom 19. April 2011 ist zur Abgrenzung einer elektronischen Rechnung zur Papierrechnung jedoch klar herausgearbeitet worden, dass die Übermittlung einer Rechnung von Computer. BMF: Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes - Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) Bundesministerium der Finanzen 1. Oktober 2010, IV D 3 - S 7015/10/10002 (DOK 2010/0815152) = SIS 10 33 27 . Aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - UStR 2008.
April 2021 ausgeführt werden, wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen abweichend von Abschnitt 4.14.4 Abs. 11 Nr. 14 UStAE umsatzsteuerpflichtig behandelt. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht Winzer W aus Edenkoben beauftragt am 14.4.24 den Antiquitätenhändler A aus Landau/Pfalz einen 200 Jahre alten Bauernschrank, der bisher im Wohnzimmer des W stand und nur privat genutzt wurde, im Namen des A, aber für Rechnung des W, zu verkaufen. A erhält eine Provision i.H.v. netto 15 %. Am 14.4.24 bringt W den Schrank zu A nach Landau UStAE Abschn 4.14.4 Abs 9 (Anwendung) UStAE Abschn 4.22.1 Abs 2 (Anwendung) UStG 1980 § 4 (Zitierung) Sonstige Verweise UStG 1980 § 4 (Durchführungsvorschrift) Zusatzinformationen Normgeberversionen: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein VI 358-S 7170-177 Kiel, 24.11.2014 Parallelregelungen: Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen S7170-93/5-213 Chemnitz, 09.01.2015. Keywords.
Gegenüberstellung UStR 2008 - UStAE; Anlage 1 Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat (Gelangensbestätigung) Anlage 2 Certification of the entry of the object of an intra-Community supply into another EU Member State (Entry Certificate (1) 1Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den Mehrbetrag. 2Berichtigt er den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger, ist § 17 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. 3In den Fällen des § 1 Abs. 1a.
BFH 14. 4. 2010 Œ XI R 14/09, BStBl. II 2011, 433 Abschn. 2.2 Abs. 2 S. 3 UStAE. Auch Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können als selbstständig im Sinne des§2 Abs. 2 Nr. 1 zu beurteilen sein (Abschn. 2.2 Abs. 2 S. 4 UStAE). Die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers steht dem nicht entgegen (BFH 10. 3. 2005 Œ V R 29/03, BStBl. II 2005, 730; Abschn. 2.2 Abs. 2. 4.14.4. Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiothera-peut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberufe 4.14.5. Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen 4.14.6. Eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen verbundene Umsätze 4.14.7. Rechtsform des Unternehmers 4.14.8. Praxis- und Apparategemeinschaften 4.14.9. Leistungen von Einrichtungen nach § 140b. Besteuerung der Umsätze von Unternehmern. Die Umsatzsteuer-Vorschriften gelten nur für Unternehmer. Das sind Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben (§ 2 Abs. 1 UStG).Selbstständig ist, wer seine Tätigkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung ausübt (Abschn. 2.2 Abs. 1 UStAE).Eine Tätigkeit ist gewerblich oder beruflich, wenn sie nachhaltig. Start studying Umsatzsteuer. Learn vocabulary, terms, and more with flashcards, games, and other study tools Die erste Voraussetzung - die Befähigung - ist sowohl bei der Berufsgruppe der Physiotherapeuten als auch der staatlich geprüften Masseure erfüllt (§ 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG, Abschn. 4.14.4 Abs. 2 und Abs. 11 UStAE)
Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) Textausgabe mit erläuternden Anmerkungen und Hinweisen von Ferdinand Huschens, Otto Lembke, Dr. Oliver Zugmaier 1. Auflage Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) - Huschens / Lembke / Zugmaier schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Umsatz-, Grunderwerbs-, Verbrauchsteuern, Zollrecht Verlag C.H. 4.14.4. Tätigkeit als Heilpraktiker, Physio-therapeut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberufe 4.14.5. Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen 4.14.6. Eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen verbundene Umsätze 4.14.7. Rechtsform des Unternehmers 4.14.8. Praxis- und Apparategemein-schaften 4.14.9. Leistungen von Einrichtungen mit.